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 Sterbegeld-Versicherung - Vergleichsrechner

 Im Leben gibt es nichts umsonst, spottet der Volksmund, nicht einmal den Tod.
 Der kann sogar sehr teuer werden.

 Eine würdevolle Bestattung kostet viel Geld – laut Stiftung Warentest
 zwischen 5.000 und 7.000 €. Denn außer dem Sarg entstehen für Hinterbliebene zahlreiche weitere
 Kostenpunkte:

 Zunächst sind für viele notwendige Dienstleistungen Gebühren zu entrichten, wie z.B. die
 Bestattungsgrundgebühr, die Grabnutzungsgebühren sowie Gebühren für die Nutzung von
 Friedhofseinrichtungen und weitere Behörden. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Überführung,
 Blumenschmuck, Traueranzeigen, die Einrichtung des Grabs und die Ausrichtung der Trauerfeier.
 Und auch nach der Bestattung entstehen noch Kosten, etwa durch Grabpflege.



 Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten einer Bestattung sind in § 1968 des BGB geregelt:
„Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Für den Fall, dass die Bezahlung der Kosten
 von dem Erben nicht zu erhalten ist, tritt eine entsprechende Regelung im § 1615 des BGB in Kraft,
 die besagt, dass der dem Verstorbenen Unterhaltspflichtige die Kosten trägt.
 Staatliche Hilfe für Hinterbliebene gibt es längst nicht mehr. Sämtliche Zuschüsse wurden bereits vor
 Jahren komplett gestrichen – es gibt keinen Cent Unterstützung  mehr.
 Da ist private Vorsorge gefordert.

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