Im Leben gibt es nichts umsonst, spottet der Volksmund, nicht einmal den Tod.
Der kann sogar sehr teuer werden.
Eine würdevolle
Bestattung kostet viel Geld – laut Stiftung
Warentest
zwischen 5.000 und 7.000 €. Denn außer dem Sarg
entstehen für Hinterbliebene zahlreiche weitere
Kostenpunkte: Zunächst sind für viele
notwendige Dienstleistungen Gebühren zu
entrichten, wie z.B. die
Bestattungsgrundgebühr,
die Grabnutzungsgebühren sowie Gebühren für die
Nutzung von
Friedhofseinrichtungen und weitere
Behörden. Zusätzliche Kosten entstehen durch die
Überführung,
Blumenschmuck, Traueranzeigen, die
Einrichtung des Grabs und die Ausrichtung der
Trauerfeier.
Und auch nach der Bestattung entstehen noch Kosten, etwa durch Grabpflege.
Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten einer Bestattung sind in § 1968 des BGB geregelt:
„Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Für den Fall, dass die Bezahlung der Kosten
von dem Erben nicht zu erhalten ist, tritt eine entsprechende Regelung im § 1615 des BGB in Kraft,
die besagt, dass der dem Verstorbenen Unterhaltspflichtige die Kosten trägt.
Staatliche Hilfe für Hinterbliebene gibt es längst nicht mehr. Sämtliche Zuschüsse wurden bereits vor
Jahren komplett gestrichen – es gibt keinen Cent Unterstützung mehr.
Da ist private Vorsorge gefordert.