In Deutschland sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1995 für die Grundsicherung von pflegebedürftigen Menschen. Da deren Auszahlungen allerdings nicht an den tatsächlichen Kosten der Pflege orientiert sind sondern lediglich einen Teil der Aufwendungen decken, bietet die private Pflegeversicherung eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Die private Pflegeversicherung leistet ihre Zahlungen dann, wenn bei dem Versicherten die Pflegebedürftigkeit und die jeweilige Pflegestufe festgestellt wurde. Sie sorgt dafür, dass der Betroffene alle Leistungen erhält, die notwendig sind, um eine Pflegesituation in Würde, ohne Mangel und ohne Abhängigkeit von Angehörigen zu erleben.