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Beamte und Beamtenanwärter

können die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung beantragen. Der Zuschuss des öffentlichen Dienstherrn beträgt in Form der sogenannten Beihilfe 50 bis 80 Prozent. Verbleibende Restkosten sichert eine PKV ab. Durch die relativ hohe Beihilfe kann der zusätzliche Versicherungsschutz relativ günstig erworben werden. Die Beihilfetarife der privaten Krankenversicherer können unter bestimmten Bedingungen für alle weiteren Familienangehörige abgeschlossen werden.
Die seit 2009 geltende gesetzliche Pflicht zum Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes gilt auch für Beamte. Ein Beamter erhält von seinem Dienstherrn eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Gemeinsam
mit den Tarifen der PKV werden 100 Prozent der Krankheitskosten abgesichert. Kommt es zu Leistungskürzungen seitens des Dienstherrn können Ergänzungstarife die Lücken einer Beamtenversorgung auffangen.
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