Eine Haftpflichtversicherung sichert grundsätzlich
den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter
ab. Der Grund hierfür ist die gesetzliche Situation in
Bezug auf die Haftungsverpflichtung aller Bürger.
Verursacht man einem Dritten gegenüber einen
Schaden, so ist man verpflichtet, hierfür mit seinem
gesamten Vermögen aufzukommen.
Gesetzliche Haftpflicht nach § 823 BGB
§823 BGB(Schadenersatzpflicht)
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.“
( In unbegrenzter Höhe)
§833 BGB(Haftung der Tierhalters)
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet
oder der Körper oder die Gesundheit verletzt
oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige,
welcher das Tier hält
verpflichtet den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen.“
(In unbegrenzter Höhe)